Mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung NRW vom 3. April gelten für Konzertbesuche in der Kölner Philharmonie keine Zugangsbeschränkungen mehr. Auch die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Zum Schutz aller empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenschutzmaske jedoch auf freiwilliger Basis.
Unsere Klimaanlage mit Frischluft-Zufuhr wird während Ihres gesamten Aufenthalts in der Kölner Philharmonie in vollem Einsatz sein. Die Belüftungssituation in der Kölner Philharmonie wurde von der DTHG (Deutsche Theatertechnische Gesellschaft) als sehr gut ausgezeichnet.
Wir freuen uns auf Sie.